Auf der Website einer Kosmetikfirma habe ich meine Bilder entdeckt. Na ja, kein Wunder, ich habe für die Firma ja auch vor zwei Jahren ein entsprechendes Fotoshooting durchgeführt und die Nutzungsrechte an den Fotos verkauft.
Was aber nicht vereinbart war, ist, dass mein Name als Fotograf nicht genannt wird. Gemäß Urhebergesetz hat jeder Fotograf ein Recht darauf, als Urheber genannt zu werden. Das wird häufig vergessen, daher habe ich diesen Passus auch noch einmal in meine AGB aufgenommen.
Eigentlich stünde mir jetzt ein doppeltes Honorar zu, aber natürlich werde ich das nicht einfordern. Ich werde die betreuende Werbeagentur ganz freundlich darauf hinweisen und bin mir ziemlich sicher, dass dort die Rechtslage bekannt ist und umgehend gehandelt wird.
Namensnennung des Fotografen
25. November 2007 – 21:19




