Copyright für die Visagistin

Neuerdings wird diskutiert, dass in besonderen Fällen auch die Visagistin ein Anrecht auf ein Copyright an den Bildern einen Fotoshootings hat. Ich habe zwar noch keine Visagistin kennen gelernt, die das gefordert hätte, aber so abwegig ist das nicht.

Eine Visagistin hat großen Anteil am Gelingen oder auch Misslingen eines Shootings. Bei den meisten meiner Shootings beschränkt sich ihre Arbeit nicht darauf, das Model zu schminken. Darüber hinaus gehören auch Hairstyling und Styling insgesamt, also die Auswahl von Kleidung und Accessoires, zum Aufgabenbereich.

Außerdem ist es häufig so, dass die Visagistin, da sie in der Maske lange mit dem Model zu tun hat, als erstes das Eis bricht und eine gute Stimmung herstellt. Und auch während des Shootings macht sie beispielsweise Posen vor, die ich als Mann dann doch eher weniger gut hinbekomme.

Auch wenn sich das mit dem Copyright in den meisten Fällen nicht umsetzen lässt: Ich bin wirklich froh, wenn ich bei einem Shooting eine gute Visagistin an meiner Seite habe.

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