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Fotoshooting mit Polizei-Begleitung

5. September 2008

In dieser Woche war ich zu einem Fotoshooting in einem Abbruch-Haus. Eine Tür war nicht mehr vorhanden und die Location versprach wegen der Graffiti gute Fotos.

Zuerst fotografierten wir vor dem Haus, bei Einbruch der Dunkelheit gingen wir dann nach drinnen. Durch das Blitzen meiner Blitzanlage angelockt kamen kurze Zeit später zwei Polizisten auf Streife vorbei.

Was wir hier machen würden (… dumme Frage, wonach sieht es denn aus …), fragten sie uns. Nachdem wir ein paar freundliche Worte mit ihnen gewechselt hatten, waren sie davon überzeugt, dass wir hier keine Straftat begehen und zogen wieder von dannen.

Model: Jasmin     Makeup und Hairstyling: Laura

September 2008

  1. 09/5/2008

    Mir stellt sich bei so etwas immer die Frage nach der rechtlichen Situation. In der Regel ist das ja unbefugtes Betreten fremden Eigentums und was man in unserem Land da noch so alles draus machen kann ;-( Wie sind denn da Deine Erfahrungen so? Ich habe auch schon manches Mal in einem entsprechenden Bau fotografiert, allerdings ohne “Besuch” :-)

  2. 09/6/2008

    In Frage käme allenfalls Hausfriedensbruch. Das gilt aber nur, wenn das Abbruch-Haus umfriedet oder sonstwie gegen Eindringen geschützt gewesen wäre, was hier nicht der Fall war.

    Außerdem wird Hausfriedensbruch, soweit ich weiß, nur auf Antrag des “Geschädigten” verfolgt. Und einen Geschädigten gab es in diesem Fall auch nicht.

    Das ist keine Rechtsberatung, ich bin kein Anwalt ;-)

  3. 10/2/2008

    Passierte uns auch schon einige Male.

    Als die Frage “Was tun sie hier?” habe ich geantwortet in dem ich die Kamera zeigte.
    Darauf antwortete der Beamte: “Ja, sehen wir auch, aber irgendeine dumme Frage müssen wir ja zu Anfang stellen.” *gg*

    http://www.gothicmodels.net/gothicmodels/viewtopic.php?t=513

  4. 11/20/2008
    Jens

    STICHWORT: URHEBERRECHT

    Hallo, bei diesem Foto kommt mir eine leidige Geschichte in den Sinn:
    Meine Partner-Fotoagentur (A) liegt zur Zeit im gerichtlichen Streit mit einer anderen Fotoagentur (B). Es geht um ein Portraitfoto für Agentur A, das einen Prominenten zeigt, der ein Papierbild seiner Familie in der Hand hält (sichtbar für den Betrachter). Das Familienfoto ist von Agentur B. B hat in den ersten beiden Instanzen Recht bekommen, es handele sich um eine Urheberrechtsverletzung. Der Streit dauert an.

    Ich kam darauf, weil das Grafiti im Hintergrund eine wichtige Rolle im Bild spielt. Nach diesem letzten Urteil hat der Sprayer das Recht, die Veröffentlichung dieses Fotos von Model Jasmin zu verbieten, weil sein Werk im Bild, ja sogar wesentlicher Bestandteil des Bildes ist.

    Ich finde das natürlich total absurd. Wo kommen wir da hin? Auf fast jedem Pressefoto von der Straße ist irgendwo ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Hintergrund/Vordergrund zu sehen (Architektur, Plakate, …). Da es noch keinen Präzedenzfall in Deutschland gibt, bin ich selbst unsicher, wie ich in Zukunft damit umgehen soll.

    Was meint ihr?

    Nebenbei: Tolles Foto

  5. 03/21/2009
    Timo Fischer

    Hier ist es nicht anders gewesen, kannst Du dir durchlesen was dann passiert.

  6. 03/21/2009

    Du meinst, Du hast für einen (unnötigen) Polizeieinsatz Geld bezahlen müssen ?! Was genau ist denn passiert?

Trackback & Pingback

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  2. Urheberrecht bei Graffitis | OMORI - Fotograf in Mannheim

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