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	<title>Kommentare zu: Urheberrecht bei Graffitis</title>
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	<description>People- und Werbefotografie</description>
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		<title>Von: Sam</title>
		<link>http://www.omori.de/628/urheberrecht-bei-graffitis/comment-page-1/#comment-186</link>
		<dc:creator>Sam</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 29 Nov 2008 12:15:19 +0000</pubDate>
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		<description>Sehe ich auch so: Kunstwerke die dauerhaft im öffentlichen Raum aufgestellt sind, darf man fotografieren und veröffentlichen. Oder zählt Graffiti jetzt als temporär aufgestellt, weil es ja demnächst übergemalt wird? :)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehe ich auch so: Kunstwerke die dauerhaft im öffentlichen Raum aufgestellt sind, darf man fotografieren und veröffentlichen. Oder zählt Graffiti jetzt als temporär aufgestellt, weil es ja demnächst übergemalt wird? <img src='http://www.omori.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Von: Uwe Mayer</title>
		<link>http://www.omori.de/628/urheberrecht-bei-graffitis/comment-page-1/#comment-185</link>
		<dc:creator>Uwe Mayer</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Nov 2008 18:52:47 +0000</pubDate>
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		<description>M. W. kann Panoramafreiheit nur in Anspruch nehmen, wer auf öffentlichen Flächen steht. Der Aufenthalt auf Privatgrund, selbst wenn er erlaubt oder geduldet wird (in Deinem Fall: naja) bedeutet nicht das alles was von dort aus zu sehen ist der Panoramafreiheit unterliegt.
Allerdings: wo kein Kläger, da kein Richter. Noch nicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>M. W. kann Panoramafreiheit nur in Anspruch nehmen, wer auf öffentlichen Flächen steht. Der Aufenthalt auf Privatgrund, selbst wenn er erlaubt oder geduldet wird (in Deinem Fall: naja) bedeutet nicht das alles was von dort aus zu sehen ist der Panoramafreiheit unterliegt.<br />
Allerdings: wo kein Kläger, da kein Richter. Noch nicht.</p>
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		<title>Von: R. Kneschke</title>
		<link>http://www.omori.de/628/urheberrecht-bei-graffitis/comment-page-1/#comment-184</link>
		<dc:creator>R. Kneschke</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Nov 2008 18:27:41 +0000</pubDate>
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		<description>Da in den meisten Fällen Graffiti illegal angebracht werden, vermute ich auch mal, dass es keine Probleme geben sollte, weil sich kein Urheber zu erkennen geben würde. Ich habe hier aber einen Artikel gefunden, in dem zumindest theoretisch über mögliche Probleme diskutiert wird:
http://www.telemedicus.info/article/205-Nicht-immer-verboten-Graffiti-im-Urheberrecht.html

Leider geht es da eher um das &quot;Verkaufen&quot; der Graffiti selbst, nicht um eine kommerzielle Abbildung derselben.

Die Graffiti-Sprayer selbst sehen das natürlich anders:
http://www.bomber-graffiti.com/blog/?p=213

Kommt wohl wieder immer darauf an, wie es vor Gericht ausgelegt werden würde.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Da in den meisten Fällen Graffiti illegal angebracht werden, vermute ich auch mal, dass es keine Probleme geben sollte, weil sich kein Urheber zu erkennen geben würde. Ich habe hier aber einen Artikel gefunden, in dem zumindest theoretisch über mögliche Probleme diskutiert wird:<br />
<a href="http://www.telemedicus.info/article/205-Nicht-immer-verboten-Graffiti-im-Urheberrecht.html">http://www.telemedicus.info/article/205-Nicht-immer-verboten-Graffiti-im-Urheberrecht.html</a></p>
<p>Leider geht es da eher um das &#8220;Verkaufen&#8221; der Graffiti selbst, nicht um eine kommerzielle Abbildung derselben.</p>
<p>Die Graffiti-Sprayer selbst sehen das natürlich anders:<br />
<a href="http://www.bomber-graffiti.com/blog/?p=213">http://www.bomber-graffiti.com/blog/?p=213</a></p>
<p>Kommt wohl wieder immer darauf an, wie es vor Gericht ausgelegt werden würde.</p>
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