Beiträge aus der ‘Tipps für Fotografen’ Kategorie
Urheberrecht und Recht am eigenen Bild
Tobias Schwenke, Rechtsanwalt, schreibt im Upload-Magazin einen ausführlichen Artikel über das Presserecht und geht auch darauf ein, wann ein Foto veröffentlicht werden darf und wann nicht.
Ein Foto ist entweder als einfaches Lichtbild (§ 72 UrhG) oder als kreatives Lichtbildwerk (§ 2 Abs.1 Nr.5 UrhG) urheberrechtlich geschützt. Für jede Veröffentlichung ist also die Erlaubnis des Fotografen erforderlich.
Außerdem gilt das “Recht am eigenen Bild” der fotografierten Person, deren Zustimmung auch für eine Veröffentlichung erforderlich ist (bis auf einige Ausnahmen, zum Beispiel bei Personen der Zeitgeschichte oder wenn die Person nicht Hauptmotiv ist).
Daher wird bei der Modelfotografie immer ein Model-Release vereinbart. Damit werden die erforderlichen Bildfreigaben schriftlich festgehalten. In erster Linie ist es Anliegen des Fotografen, darauf zu achten, dass er ein Model-Release bekommt, um die Bilder nutzen zu können. Aber auch für das Model ist die Bildfreigabe des Fotografen sehr wichtig, wenn die Bilder zum Beispiel auf einer Sedcard oder auf der Website des Models genutzt werden sollen.
Newcomer Business Blog
Burkhard Schneider vom Best Practise Business Blog hat mich für seine Serie “Newcomer Business Blogs” interviewt und damit mein Blog vorgestellt. Herzlichen Dank dafür.
Namensnennung des Fotografen
Auf der Website einer Kosmetikfirma habe ich meine Bilder entdeckt. Na ja, kein Wunder, ich habe für die Firma ja auch vor zwei Jahren ein entsprechendes Fotoshooting durchgeführt und die Nutzungsrechte an den Fotos verkauft.
Was aber nicht vereinbart war, ist, dass mein Name als Fotograf nicht genannt wird. Gemäß Urhebergesetz hat jeder Fotograf ein Recht darauf, als Urheber genannt zu werden. Das wird häufig vergessen, daher habe ich diesen Passus auch noch einmal in meine AGB aufgenommen.
Eigentlich stünde mir jetzt ein doppeltes Honorar zu, aber natürlich werde ich das nicht einfordern. Ich werde die betreuende Werbeagentur ganz freundlich darauf hinweisen und bin mir ziemlich sicher, dass dort die Rechtslage bekannt ist und umgehend gehandelt wird.
